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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17   

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https://dejure.org/2021,11669
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17 (https://dejure.org/2021,11669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - L 7 KA 56/17 (https://dejure.org/2021,11669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - L 7 KA 56/17 (https://dejure.org/2021,11669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 87a Abs 3 S 2 SGB 5, § 87b Abs 1 SGB 5 vom 22.12.2011
    Kassenärztliche Bundesvereinigung - Verwaltungskostenumlage - Satzungsermächtigung - Bestimmtheitsgebot - differenzierter Grundbeitrag je Mitglied - keine Heilung unbestimmter Satzungsbestimmungen durch einfachen Satzungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87b SGB 5, § 87a Abs 3 S 2 SGB 5, § 81 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG
    Verwaltungskostenumlage - Bereinigungsvolumina - Kassenärztliche Bundesvereinigung - Bestimmtheit von Satzungsermächtigungen - Begriff des "Grundbeitrags je Mitglied" - Kopfpauschale - Beitragserhebung - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Äquivalenzprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - Verwaltungskostenumlage - Satzungsermächtigung - Bestimmtheitsgebot - differenzierter Grundbeitrag je Mitglied - keine Heilung unbestimmter Satzungsbestimmungen durch einfachen Satzungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - Verwaltungskostenumlage - Satzungsermächtigung - Bestimmtheitsgebot - differenzierter Grundbeitrag je Mitglied - keine Heilung unbestimmter Satzungsbestimmungen durch einfachen Satzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    In dieser Regelung liegt die Ermächtigung für die Vorschriften über die Festsetzung von Verwaltungskosten (allgemein: BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R, Rn. 13).

    Im Bereich des § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V dient der Bestimmtheitsgrundsatz einer Satzungsregelung auch dazu, die Erhebung einer Verwaltungskostenumlage einer aufsichtsrechtlichen Prüfung u.a. daraufhin zu unterziehen, ob die Grenzen der Satzungsermächtigung eingehalten werden (vgl. zum Erfordernis der aufsichtsrechtlichen Genehmigung, § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB V, dazu BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R -, Rn. 19).

    Regelungen über eine Erhebung von Verwaltungskostenabgaben einer KV müssen entweder in der Satzung selbst getroffen werden oder diese muss eine entsprechende - wirksame - und bestimmte Ermächtigung für die Vertreterversammlung enthalten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R -, Rn. 16).

    Es genügt nicht, wenn eine Satzung der Vertreterversammlung insoweit eine unbestimmte Globalermächtigung erteilt (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R -, Rn. 18/19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2014 - L 24 KA 10/13

    KÄV - Satzungsautonomien - Gebühren - Rechtsaufsicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Schließlich sei nach der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (L 24 KA 10/13) die Bereinigung der Gesamtvergütung keine Aufgabe, die auf die Vertragsärzte oder nur auf die an der Selektivversorgung teilnehmenden Vertragsärzte umgelegt werden dürfe; keine andere Beurteilung folge - so das LSG - aus der Tatsache, dass es erst die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ermögliche, an Selektivverträgen teilzunehmen.

    Der Nutzen einer KV an der Aufgabenerfüllung der Beklagten sinke mit Zunahme der Vergütungen im Rahmen von Selektivverträgen (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2014 - L 24 KA 10/13 R, Rn. 22 ff.).

    Es ergibt sich aus dem Begriff der durchschnittlich "abrechnenden Ärzte der KV" nicht eindeutig, ob damit alle über die KV abrechnenden Ärzt*innen gemeint sind oder nur diejenigen, die die im Bereinigungsvolumen enthaltenen Leistungen der Selektivversorgung abrechnen (zur Unzulässigkeit einer Gebühren- oder Beitragserhebung im letzteren Sinne, Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2014 - L 24 KA 10/13, Rn. 22 und 24, juris).

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 2/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit der Erhebung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG sei anerkannt, dass für die Bemessung der Höhe der Beiträge für alle Mitglieder einer KV an den Umfang ihrer über die KV abgerechneten Honorarumsätze angeknüpft werden könne (B 6 KA 2/11 R).

    Ein Vorteil könne zudem auch in einer potenziellen Inanspruchnahme der Tätigkeit der KV bestehen (B 6 KA 2/11 R Rn. 13, 18).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Das Bestimmtheitsgebot als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56 -, BVerfGE 8, 274, 325).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Delegieren darf der Satzungsgeber lediglich solche Festlegungen, die er selbst nicht treffen kann, weil z.B. eine für die Beitragsberechnung benötigte Berechnungsgrundlage im Vorhinein nicht bekannt ist (BSG Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Mit anderen Worten: Erforderlich aber auch ausreichend ist es, wenn die Satzung die grundlegenden Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel enthält; die genaue Höhe des Betrags kann sie dagegen der Vertreterversammlung zur normativen Regelung vorbehalten (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, Rn. 98, juris).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 56/17
    Die Beitragserhebung der Beklagten verstoße gegen den abgabenrechtlichen Gleichheitssatz, der auch im Verhältnis der (nicht grundrechtsberechtigten) Beitragspflichtigen zueinander insoweit gelte, als die Beiträge grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen seien (Hinweis auf BSG, B 6 KA 1/07 R Rn. 21).
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